Folgende Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages:
1. Der Mieter hat erst Anspruch auf die Wohnung, wenn er ein Exemplar des Mietvertrages unterschrieben zurückgesandt und die Anzahlung von 30 Prozent des Mietpreises fristgerecht vorgenommen hat.

2. Die im Mietvertrag vereinbarte Personenzahl ist über die gesamte Mietdauer bindend. Eine Untervermietung oder Nutzung durch weitere Personen ist nicht gestattet, bzw. bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

3. Das Beherbergen von Hunden ist kostenpflichtig und ausschließlich auf dem Fußboden erlaubt. Hundekot auf dem Grundstück bitte entfernen und über die Biotonne entsorgen.

4. Im Mietpreis enthalten sind - die Nebenkosten für Strom, Wasser, Heizung. - Tischdecke, Geschirrtücher. - die Nebenkosten für Müll (1 Restmüllbeutel, Biomüll, Altpapier), sofern sorgfältig sortiert. - die Endreinigung - Brennholz für den Kaminofen.

5. Bitte hinterlassen Sie die Wohnung besenrein, mit ausgeräumter Spülmaschine und geleerten Abfallbehältern.

6. Altglas ist selbstständig zu entsorgen. In Friesenhausen befinden sich hierzu Container am Sportplatz.

7. Auf dem Anwesen stehen Stellplätze für max. 3 PKW zur Verfügung. Außerhalb des Anwesens sind in erreichbarer Nähe weitere Parkmöglichkeiten vorhanden. Für die Sicherheit der Fahrzeuge kann keine Haftung übernommen werden. Für Schäden infolge höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen.

8. Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung, das vorhandene Inventar, sowie alle weiteren, in der Wohnung befindlichen Gegenstände ( Geschirr, Besteck, Wäsche usw.) pfleglich zu behandeln und dorthin zurück zu räumen, wo er dieses vorgefunden hat. Schäden im und am Mietobjekt sind zu melden und ggf. zu begleichen. Das Mietobjekt ist eine Nichtraucherwohnung.

9. Auch in einer Ferienwohnung sind die gesetzlichen Bestimmungen für Mittagsruhe und Nachtruhe einzuhalten.

10. Sowohl Mieter, als auch Vermieter können bis zum neunzigsten Kalendertag vor dem vereinbarten Mietbeginn ohne gegenseitige Haftansprüche vom Vertrag zurücktreten. Anzahlungen werden dann zurückerstattet. Tritt der Mieter nach diesem Termin zurück, begründet durch Umstände, die der Vermieter nicht zu verantworten hat, so trägt der Mieter den Mietausfall in der vereinbarten Höhe:

- bis zu 8 Wochen vor Anreise 30 Prozent des Mietpreises.

- Bis zu 4 Wochen vor Anreise 50 Prozent des Mietpreises

- Bis zu 1 Woche vor Anreise 90 Prozent des Mietpreises.

- Ab 1 Woche vor Anreise 100 Prozent.

- Bei Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro einbehalten